Portrait von Manuela Fodroczi

Manuela Fodroczi

Öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin

Klare Zahlen.
Klare Abläufe.

Ob laufende Buchhaltung, Personalverrechnung oder der nächste Jahresabschluss: Sie geben Ihre Zahlen in verlässliche Hände. Als öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin unterstütze ich Einzelunternehmen, Kleinbetriebe und GmbHs in Mödling, Baden und Wien Süd – persönlich, sorgfältig und mit einem offenen Ohr für Ihre Fragen.

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Über mich

„Ihre Zahlen sind für mich mehr als Zahlen: Sie sind die Grundlage Ihrer unternehmerischen Entscheidungen.“

Mein Name ist Manuela Fodroczi, ich bin Mag.(FH) und seit Februar 2013 öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin mit Sitz in Achau.

Vor meiner Selbständigkeit habe ich viele Jahre in Unternehmen unterschiedlicher Größe gearbeitet: als Junior Consultant in einem Beratungsunternehmen, als Assistentin des Vorstands beim größten österreichischen Autobusunternehmen und zuletzt als Leiterin der Rechnungswesenabteilung eines mittelständischen Bundesunternehmens. Diese Erfahrung aus Konzern, öffentlichem Unternehmen und Beratung ist bis heute die Grundlage meiner Arbeit: Ich kenne die Anforderungen unterschiedlichster Betriebsgrößen und weiß, worauf es in der Praxis wirklich ankommt.

Seit meiner Bestellung bilde ich mich regelmäßig fort – jedes Jahr aufs Neue, bestätigt durch die Wirtschaftskammer Österreich. Die maßgeblichen Gesetze ändern sich laufend, und genau dieses aktuelle Wissen gebe ich an Sie weiter.

Für mich bedeutet gute Bilanzbuchhaltung mehr als korrekte Zahlen: Sie soll Ihnen Sicherheit geben und Freiraum schaffen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Mit Sorgfalt und einem Blick fürs Detail sorge ich dafür, dass Ihre Zahlen stimmen.

Manuela Fodroczi an ihrem Schreibtisch

Leistungen

„Vom ersten Beleg bis zum Jahresabschluss – alles aus einer Hand.“

Von der Unternehmensgründung über die laufende Buchhaltung bis zum Jahresabschluss – ich begleite Sie dort, wo Sie mich brauchen. Meine Leistungen richten sich an Einzelunternehmen, Kleinbetriebe und GmbHs; die tatsächliche Pauschale richtet sich immer nach Ihrem individuellen Aufwand und wird im persönlichen Gespräch erläutert. Für Angestellte und Arbeiter:innen übernehme ich die Arbeitnehmerveranlagung.

01

Unternehmensgründungen

Businessplan, Behördenwege, mögliche Förderungen: Ich begleite Gründer:innen von der ersten Idee bis zum laufenden Betrieb.

Ihr Vorteil: Ein sicherer Start – mit einer Ansprechpartnerin, die von Anfang an mitdenkt statt nur zu verbuchen.

02

Laufende Buchhaltung

Belege sammeln, Saldenlisten erstellen, den Überblick behalten: Ich übernehme die monatliche Erfassung Ihrer Geschäftsfälle – ob persönlich, per Post oder digital übergeben.

Ihr Vorteil: Sie behalten jederzeit den Überblick über Ihre Zahlen – ohne selbst Buchhalter:in sein zu müssen.

03

Personalverrechnung

An- und Abmeldungen, monatliche Gehaltsabrechnungen, Lohnkonten: Ich übernehme die Personalverrechnung für Ihr Team – von der ersten Anstellung an.

Ihr Vorteil: Korrekte, pünktliche Abrechnungen – für zufriedene Mitarbeiter:innen und rechtliche Sicherheit für Sie als Arbeitgeber:in.

04

Jahresabschlüsse

Die Erstellung des Jahresabschlusses im Rahmen der durch § 221 UGB festgesetzten Merkmale – sorgfältig aufbereitet und verständlich besprochen.

Ihr Vorteil: Ein Abschluss, der fristgerecht vorliegt und den Sie auch ohne Fachwissen verstehen.

05

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Für viele Einzelunternehmen und Kleinbetriebe reicht meistens die einfachere Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – fristgerecht und korrekt erstellt.

Ihr Vorteil: Eine einfache, gesetzeskonforme Gewinnermittlung – ohne unnötigen Aufwand für Ihr Unternehmen.

06

Arbeitnehmerveranlagung

Ich berate Sie zur Arbeitnehmerveranlagung, erfasse die relevanten Daten und übermittle die Veranlagung über FinanzOnline.

Ihr Vorteil: Sie holen sich, was Ihnen zusteht – ohne sich selbst durch Formulare und Rechtsvorschriften kämpfen zu müssen.

Warum eine öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin?

„Öffentlich bestellt ist mehr als eine Berufsbezeichnung: Es ist ein Vertrauensvorschuss, den ich mir jeden Tag neu verdiene.“

Der Titel „öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin“ ist keine Werbefloskel, sondern eine gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung. Sie wird nur nach bestandener Prüfung verliehen und ist im Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) klar geregelt: Es ist gesetzlich festgelegt, welche Tätigkeiten eine Bilanzbuchhalter:in ausüben darf. Aufsichtsbehörde ist die Bilanzbuchhaltungsbehörde.

Häufig werde ich gefragt, worin der Unterschied zu einer Steuerberatungskanzlei liegt. Kurz gesagt: Eine Bilanzbuchhalter:in übernimmt die laufende Buchhaltung, Personalverrechnung und Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sowie – im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse – auch Steuererklärungen und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Eine Steuerberatung ist dafür nicht zwingend notwendig. Bei Bedarf arbeite ich dennoch gerne mit der Steuerberatungskanzlei meiner Kund:innen zusammen, damit an den Schnittstellen nichts verloren geht.

Weil sich Gesetze und Vorgaben laufend ändern, ist Fortbildung für mich keine Kür, sondern Pflicht: Seit meiner Bestellung im Jahr 2013 bilde ich mich jedes Jahr weiter, bestätigt durch die Wirtschaftskammer Österreich.

Die aktuelle Bestätigung meiner fachlichen Fortbildung durch die Wirtschaftskammer Österreich können Sie hier einsehen: Fortbildungsbestätigung 2025 (PDF).

Ihre Unterlagen behandle ich selbstverständlich vertraulich. Als öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin unterliege ich der beruflichen Verschwiegenheitspflicht – unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder eine GmbH handelt.

So arbeiten wir zusammen

„Gute Zusammenarbeit beginnt mit einem Gespräch – nicht mit einem Formular.“

Der Einstieg in die Zusammenarbeit ist unkompliziert und unverbindlich. So läuft es ab:

  1. 01

    Erstgespräch

    Wir lernen uns unverbindlich kennen – persönlich, telefonisch oder per Video. Sie erzählen mir von Ihrem Unternehmen, ich stelle die Fragen für ein passendes Angebot.

  2. 02

    Individuelles Angebot

    Sie erhalten ein individuelles Angebot, das sich an Ihrem tatsächlichen Aufwand orientiert. Keine versteckten Kosten, keine Standardpakete von der Stange.

  3. 03

    Laufende Zusammenarbeit

    Wir legen gemeinsam fest, wie die Unterlagenübergabe für Sie am einfachsten funktioniert: digital, per Post oder persönlich. Für jeden Weg bekommen Sie von mir eine klar definierte einseitige Anleitung. Sie müssen nichts selbst entwerfen, nur ablegen. Bei Fragen bin ich direkt für Sie erreichbar – ohne Umwege.

Nützliche Ressourcen

„Nicht jede Frage braucht gleich einen Termin – manchmal reicht der richtige Link.“

Unterstützend zur persönlichen Beratung finden Sie hier ein paar nützliche Unterlagen und Tools für den Alltag:

Rechnungsmerkmale

Die gesetzlichen Pflichtangaben für Rechnungen auf einen Blick.

Rechnungsmerkmale ansehen ↗
Lohn & Gehalt

Offizielle Berechnungsprogramme des Bundesministeriums für Finanzen rund um Lohn und Gehalt.

Einkommensteuer & Gewinn

Rechner und Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen zu Einkommensteuer und Gewinnermittlung.

Bewertung & Liegenschaften

Diese Tools ersetzen keine individuelle Beratung, geben Ihnen aber schon vorab einen guten ersten Überblick. Ich halte diese Liste aktuell – ganz ohne Anmeldung.

Häufige Fragen

„Die häufigsten Fragen – kurz und ehrlich beantwortet.“

Was macht eine Bilanzbuchhalterin?

Eine öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin übernimmt die laufende Buchhaltung, die Personalverrechnung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für Unternehmen. Welche Tätigkeiten das im Detail umfasst, ist im Bilanzbuchhaltungsgesetz gesetzlich geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanzbuchhalter:in und Steuerberater:in?

Eine Bilanzbuchhalter:in übernimmt die laufende Buchhaltung, Personalverrechnung und Jahresabschlüsse und kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse auch Steuererklärungen erstellen sowie Sie gegenüber dem Finanzamt vertreten – eine Steuerberatung ist dafür nicht zwingend notwendig. Bei umfangreicheren steuerlichen Fragestellungen arbeite ich bei Bedarf auch mit Steuerberatungskanzleien zusammen.

Ab wann brauche ich eine Bilanzbuchhalter:in?

Spätestens sobald die laufende Buchhaltung neben dem Tagesgeschäft zu viel Zeit kostet oder Sie sich bei Personalverrechnung und Jahresabschluss unsicher fühlen – oft schon ab der Unternehmensgründung.

Was kostet die laufende Buchhaltung?

Das hängt von Ihrem individuellen Aufwand ab – etwa der Anzahl der Belege. Im unverbindlichen Erstgespräch erstelle ich Ihnen ein passendes Angebot, ganz ohne Standardpaket von der Stange.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit einer Bilanzbuchhalterin ab?

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot. Danach legen wir gemeinsam fest, wie die Unterlagenübergabe für Sie am einfachsten funktioniert, und starten in die laufende Zusammenarbeit.

Welche Unterlagen brauche ich für die laufende Buchhaltung?

In der Regel benötige ich Ihre Ein- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge sowie Kassenbelege. Im Erstgespräch besprechen wir, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret relevant sind.

Kann eine Bilanzbuchhalterin auch bei einer Unternehmensgründung unterstützen?

Ja. Von der Erstellung des Businessplans über die nötigen Behördenwege bis zur Beratung zu möglichen Förderungen begleite ich Gründer:innen von der ersten Idee bis zum laufenden Betrieb.

Kontakt

„Der erste Schritt ist einfach: ein Anruf oder eine E-Mail.“

Haben Sie Fragen oder möchten ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren? Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Mag.(FH) Manuela Fodroczi
Öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin
+43 664 8482709 office@fodro.at

Impressum: Herausgeberin, Herstellerin und Medieninhaberin dieser Website ist Mag.(FH) Manuela Fodroczi, Bertha von Suttner-Gasse 3, 2481 Achau. Verlags- und Herstellungsort: Achau. Unternehmensgegenstand: Bilanzbuchhaltung. UID-Nummer: ATU67666233.

Webdesign: Michael Stangl (erstellt mit Hilfe von KI)