„Öffentlich bestellt ist mehr als eine Berufsbezeichnung: Es ist ein Vertrauensvorschuss, den ich mir jeden Tag neu verdiene.“
Der Titel „öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin“ ist keine Werbefloskel, sondern eine gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung. Sie wird nur nach bestandener Prüfung verliehen und ist im Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) klar geregelt: Es ist gesetzlich festgelegt, welche Tätigkeiten eine Bilanzbuchhalter:in ausüben darf. Aufsichtsbehörde ist die Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Häufig werde ich gefragt, worin der Unterschied zu einer Steuerberatungskanzlei liegt. Kurz gesagt: Eine Bilanzbuchhalter:in übernimmt die laufende Buchhaltung, Personalverrechnung und Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sowie – im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse – auch Steuererklärungen und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Eine Steuerberatung ist dafür nicht zwingend notwendig. Bei Bedarf arbeite ich dennoch gerne mit der Steuerberatungskanzlei meiner Kund:innen zusammen, damit an den Schnittstellen nichts verloren geht.
Weil sich Gesetze und Vorgaben laufend ändern, ist Fortbildung für mich keine Kür, sondern Pflicht: Seit meiner Bestellung im Jahr 2013 bilde ich mich jedes Jahr weiter, bestätigt durch die Wirtschaftskammer Österreich.
Die aktuelle Bestätigung meiner fachlichen Fortbildung durch die Wirtschaftskammer Österreich können Sie hier einsehen: Fortbildungsbestätigung 2025 (PDF).
Ihre Unterlagen behandle ich selbstverständlich vertraulich. Als öffentlich bestellte Bilanzbuchhalterin unterliege ich der beruflichen Verschwiegenheitspflicht – unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder eine GmbH handelt.